Ein eigener Datenschutzbeauftragter ist jemand aus Ihrem Haus. Das kostet keine externe Rechnung, bindet aber Arbeitszeit, verlangt laufende Fortbildung und bringt einen Interessenkonflikt mit sich, wenn die Person nebenbei die IT verantwortet oder in der Geschäftsleitung sitzt. Dazu kommt ein besonderer Kündigungsschutz.
Ein externer Datenschutzbeauftragter kommt von außen, bringt die Fortbildung mit und hat diesen Konflikt nicht. Für kleine und mittlere Betriebe ist das meist der ruhigere Weg, aber es ist kein Automatismus. Welcher Weg für Sie passt, hängt an Ihrer Größe und daran, wer bei Ihnen ohnehin schon welche Rolle hat.