Warum es diese Seite gibt
Die meisten Missverständnisse zwischen Dienstleister und Betrieb entstehen nicht bei der Arbeit selbst, sondern bei den Erwartungen daran. Wann melde ich mich, was passiert am Wochenende, was kostet ein Einsatz am Abend mehr. Statt das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstecken, steht es hier in Klartext.
Was hier steht, gilt, solange wir nichts anderes schriftlich vereinbaren. In einem Betreuungsvertrag können die Regeln abweichen, dann gilt der Vertrag.
Wann Sie mich erreichen
Telefonisch werktags ab 16 Uhr. Davor bin ich in aller Regel gebunden und gehe nicht ans Telefon. Das ist bewusst so benannt und nicht als Erreichbarkeit rund um die Uhr verkauft.
Schreiben können Sie jederzeit, auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. E-Mail und das Rückrufformular auf der Startseite sind der zuverlässigste Weg, weil nichts verlorengeht.
Wenn Sie das Rückrufformular nutzen, sagen Sie mir gleich mit, wann es Ihnen passt. Dann rufe ich in Ihrem Fenster an statt auf gut Glück.
Wie schnell ich reagiere
Auf Nachrichten antworte ich in der Regel am selben oder am nächsten Werktag. Bei einer laufenden Betreuung halten wir die Reaktionszeit vorher gemeinsam schriftlich fest, damit Sie sich darauf verlassen können und ich weiß, woran ich bin.
Steht bei Ihnen der Betrieb still, rufen Sie an, statt zu schreiben. Ein Anruf springt die Warteschlange, eine Mail nicht.
Wann gearbeitet wird
Regelzeit: werktags ab 16 Uhr. In dieser Zeit finden geplante Arbeiten, Fernwartung und Termine vor Ort statt, ohne Aufschlag.
Samstags nach Absprache. Für größere Umstellungen ist das oft der bessere Termin, weil der Betrieb steht und niemand gestört wird.
Sonn- und Feiertage nur bei betriebskritischen Störungen und nur nach vorheriger Absprache. Das ist kein Bereitschaftsdienst, auf den Sie sich verlassen können, sondern eine Ausnahme im Ernstfall.
Was außerhalb der Regelzeit gilt
Arbeiten außerhalb der Regelzeit sind für Sie teurer, weil sie für mich Freizeit sind. Die Aufschläge sind bewusst flach gehalten und in Prozent statt in Euro angegeben, damit sie unabhängig vom jeweiligen Auftrag verständlich bleiben.
- Werktags ab 19 Uhr und samstags: Aufschlag 25 Prozent
- Sonn- und Feiertage: Aufschlag 50 Prozent
Der Aufschlag entsteht nur, wenn Sie den Termin außerhalb der Regelzeit wünschen. Wenn es mir selbst besser passt, zu einer solchen Zeit zu arbeiten, zahlen Sie den normalen Satz.
Fernwartung vor Anfahrt
Was aus der Ferne lösbar ist, löse ich aus der Ferne. Das ist für Sie schneller und günstiger, weil keine Anfahrt anfällt und wir nicht auf einen gemeinsamen Termin warten müssen.
Vor Ort komme ich, wenn es an der Hardware liegt, wenn etwas aufgebaut oder eingerichtet werden muss, oder wenn Sie es ausdrücklich möchten. Für Fernwartungs-Sitzungen gilt zusätzlich der Haftungsausschluss Fernwartung.
Was ich nicht anbiete
Keine Bereitschaft rund um die Uhr. Ich bin eine Person. Eine Zusage, die ich nachts um drei nicht halten kann, ist schlechter als gar keine Zusage. Wenn Ihr Betrieb eine echte Rund-um-die-Uhr-Abdeckung braucht, sagen Sie es früh, dann finden wir dafür eine Lösung mit einem Partner statt einer Zusage, die im Ernstfall bricht.
Keine neuen Privatkunden. Ich betreue Betriebe. Bestehende private Kundinnen und Kunden aus früheren Jahren bleiben selbstverständlich betreut.
Kosten und Angebot
Preise stehen bewusst nicht auf dieser Website, weil eine Zahl ohne Ihren Betrieb dahinter nichts aussagt. Sie bekommen den Aufwand genannt, bevor ich anfange, und keine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben. Das Erstgespräch kostet Sie nichts.
Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass der Aufwand deutlich über der Schätzung liegt, halte ich an und melde mich, bevor weitergearbeitet wird.
Änderungen
Diese Spielregeln können sich ändern, etwa wenn sich meine Erreichbarkeit verschiebt. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung. Für laufende Betreuungsverträge gilt weiterhin, was dort vereinbart ist.